Der ZKS, als
Beauftragter der Sicherheitsdirektion (DS), ist die Drehscheibe für die
Abwicklung der Swisslos-Gesuche von Verbänden Vereinen, Gemeinden und
Dritten. Die aus allen Verbänden mit je einer Person demokratisch
zusammen gesetzte Swisslos-Kommission des ZKS garantiert die
fachkompetente Zuweisung von Swisslos-Geldern unter dem Motto: «vom
Sportler für den Sport».
Die Unterstützung mit
Beiträgen an Sportanlagen, Sportmaterial und Ausbildung hat das
zentrale Ziel, den Jugend- und Breitensport, den Vereins- und
Verbandssport zu fördern. An die vielfältigen Infrastrukturkosten der Mitgliederverbände wird jährlich ein «Grundbeitrag»
ausgerichtet.
Mit diesem Beitrag
werden die Aufwendungen und Beratungen der Mitgliederverbände für
Swisslos-Gesuche seiner Vereine entschädigt. Die Bewertung und Bearbeitung
aller Gesuche geschieht durch den ZKS und führt zum jährlichen Antrag an
den Regierungsrat.